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   BVerwG, 20.10.1994 - 3 B 67.94   

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https://dejure.org/1994,12393
BVerwG, 20.10.1994 - 3 B 67.94 (https://dejure.org/1994,12393)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 3 B 67.94 (https://dejure.org/1994,12393)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 3 B 67.94 (https://dejure.org/1994,12393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Ansprüche auf Rückerstattung von Ausgleichsleistungen - Verspätete Kenntnis von dem Anspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Leistungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 3 B 67.94
    Derartige Fragen sind regelmäßig nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts abzielt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 Nr. 160).
  • BVerwG, 08.12.1969 - V B 84.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 3 B 67.94
    Denn immer dann, wenn die Lastenausgleichsverwaltung infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens des Leistungsempfängers von der Entstehung des Erstattungsanspruchs verspätet Kenntnis erhalten hat, ist die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1969 - BVerwG 5 B 84.69 - IFLA 1970, 120).
  • VG Minden, 07.03.2019 - 12 K 1655/18
    BVerwG, Beschluss vom 8. Dezemver1969 - 5 B 84.69 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - 3 B 67/94 -, juris.
  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2011 - 9 K 4645/10

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Dass in Fällen der Nichtbeachtung gesetzlicher Anzeigepflichten die Erhebung der Verjährungseinrede durch den Leistungsempfänger als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist, hat das BVerwG in Bezug auf die Meldepflicht nach § 289 Lastenausgleichsgesetz, wonach der Berechtigte alle Umstände anzeigen muss, die für den Anspruch auf Kriegsschadenrente oder für seine Höhe von Bedeutung sind, entschieden (BVerwG, B. v. 08.12.1969 - 5 B 84.69; BVerwG, B. v. 20.10.1994 - 3 B 67/94).
  • VG Kassel, 26.11.2018 - 1 K 904/18

    Rückforderung von Familienzuschlag nach später bekanntgewordener Scheidung

    In der Rechtsprechung ist dies etwa für die unterbliebene Anzeige eines Rundfunkgerätes (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07, juris Rn. 13; Bay. VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708, juris), bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht nach § 289 Lastenausgleichsgesetz (BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - 3 B 67/94, juris Rn. 2) und bei unterlassener Anzeige einer Rente neben Versorgungsbezügen (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 9 K 4645/10.F, juris Rn. 18) angenommen worden.
  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2013 - 9 K 4978/11

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge:

    Dass in Fällen der Nichtbeachtung gesetzlicher Anzeigepflichten die Erhebung der Verjährungseinrede durch den Leistungsempfänger als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist, hat das BVerwG in Bezug auf die Meldepflicht nach § 289 Lastenausgleichsgesetz, wonach der Berechtigte alle Umstände anzeigen muss, die für den Anspruch auf Kriegsschadenrente oder für seine Höhe von Bedeutung sind, entschieden (BVerwG, B. v. 08.12.1969 - 5 B 84.69; BVerwG, B. v. 20.10.1994 - 3 B 67/94).
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